Sie wollen Ihr Unternehmen gegen Cyber-Gefahren schützen und wünschen eine kostenlose Beratung?
Cyber-Angriffe und Datenschutzverletzungen nehmen rasant zu und können für Unternehmen erhebliche finanzielle und operative Konsequenzen bedeuten. Eine Cyberversicherung leistet in solchen Fällen Hilfe – doch wie genau läuft die Schadenregulierung ab?
Da Cyberversicherungen ein vergleichsweise junges Produkt sind, gibt es in der Praxis noch viele offene Fragen zur Schadenabwicklung. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über den typischen Ablauf der Schadenregulierung in der Cyberversicherung und bietet wertvolle Tipps, um eine reibungslose Abwicklung durch den Versicherer sicherzustellen.
Die Meldung des Schadens bei der Versicherung ist der erste Schritt zu einer erfolgreichen Cyber-Schadenregulierung. Wird ein IT-Vorfall als tatsächlicher Sicherheitsvorfall erkannt, sollten Unternehmen ihre Cyberversicherung sofort darüber in Kenntnis setzen. Hier sind die wichtigsten Aspekte, die Unternehmen dabei beachten sollten.
Tipp: Hängen Sie eine IT-Notfallkarte im Betrieb auf und tragen Sie die Nummer der Krisenhotline Ihres Versicherers ein.
Unmittelbar nach der Schadensmeldung beginnt der Versicherer mit der internen Schadensprüfung. Ziel der Prüfung ist es festzustellen, ob für den gemeldeten Schaden grundsätzlich Versicherungsschutz besteht. Dazu prüft der Versicherer unter anderem die folgenden Aspekte.
Nach der initialen Prüfung des Vorfalls führt der Versicherer eine detaillierte Schadensbewertung durch, um den Umfang und die Höhe des Schadens zu ermitteln und die Kostenübernahme in die Wege zu leiten. Bei der Schadensermittlung kommen verschiedene Methoden zum Einsatz.
Im engeren Sinne bezeichnet Schadenregulierung die abschließende Entscheidung des Versicherers über seine Leistungspflicht für einen konkreten Schaden gegenüber dem Versicherungsnehmer.
Bei der Kostenübernahme für den Incident-Response-Dienstleister ist zwischen den direkten Kosten zur Beseitigung des Schadens und den Kosten für zusätzliche Dienstleistungen wie Beratung oder Implementierung zusätzlicher IT-Sicherheitsmaßnahmen nach dem Vorfall zu unterscheiden. Letztere fallen in der Regel nicht in den Leistungsumfang der Cyberversicherung.
Sofern keine Ausschlüsse oder andere Gründe vorliegen, die eine Leistungspflicht des Versicherers ausschließen, wird die vereinbarte Summe entweder an den Versicherungsnehmer oder direkt an den Geschädigten ausgezahlt.
Die Kostenübernahme für den Incident-Response-Dienstleister erfolgt abhängig von der individuellen Cyber-Police. Während manche Versicherer die Kosten direkt mit dem Dienstleister abrechnen, muss das Unternehmen bei anderen Versicherern zunächst in Vorleistung gehen und bekommt die Kosten nach Abschluss der Schadenregulierung erstattet.
Um eine schnelle und reibungslose Schadenabwicklung zu gewährleisten, ist eine sorgfältige und umfangreiche Dokumentation des Vorfalls unerlässlich. Das gilt nicht nur zu Beginn der Schadenregulierung bei Cyber-Angriffen, sondern auch in allen nachfolgenden Phasen der Incident Response.
Eine detaillierte Dokumentation des Vorfalls erleichtert die Prüfung des Versicherers und stellt sicher, dass das Unternehmen seiner Mitwirkungspflicht bei der Aufklärung des Vorfalls nachkommt. Hier ist eine Übersicht der Informationen, die Unternehmen in jedem Fall dokumentieren sollten.
Je schneller und kooperativer das betroffene Unternehmen im Schadensfall reagiert, desto schneller und reibungsloser läuft die Schadenregulierung durch die Versicherung. Hier sind ein paar praktische Tipps.
Risikofragen sorgfältig beantworten:
Um zu gewährleisten, dass die Versicherung im Schadensfall greift, müssen Unternehmen darauf achten, die Risikofragen des Versicherers vor Vertragsabschluss vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten.
Notfallnummer notieren:
Die Notfall-Hotline des Versicherers sollte direkt zugänglich aufbewahrt werden, damit im Ernstfall keine Zeit mit dem Durchsuchen der Versicherungspolice verschwendet wird.
Kooperativ sein:
Ein kooperatives und transparentes Vorgehen gegenüber dem Versicherer ist essenziell. Alle relevanten Informationen und Unterlagen sollten vollständig und zeitnah bereitgestellt werden.
Rücksprache halten:
Vor der Beauftragung externer Dienstleister sollte geklärt werden, welche Kosten von der Cyberversicherung übernommen werden. Eine gute Kommunikation mit dem Versicherer verhindert, dass das betroffene Unternehmen später auf seinen Kosten sitzen bleibt.
Vertragliche Pflichten beachten:
Mit dem Abschluss einer Cyber-Police gehen Unternehmen verschiedene vertragliche Pflichten ein, darunter eine Mitwirkungs- und Auskunftspflicht sowie eine Schadenminderungspflicht im Falle eines Cyber-Vorfalls.
Versicherungsbedingungen vorab prüfen:
Sich vor dem Ernstfall mit den Versicherungsbedingungen vertraut zu machen, reduziert den Kommunikationsaufwand im Schadensfall und hilft dabei, Aspekte wie Schadenregulierung, Incident-Response-Unterstützung und Kostenübernahme für externe Dienstleister bereits bei der Auswahl der Cyberversicherung zu berücksichtigen.
Unterstützung beim Makler:
Unternehmen, die ihre Cyberversicherung über einen Makler abgeschlossen haben, können diesen im Schadensfall zur Unterstützung hinzuziehen und von dessen Know-how und Erfahrung profitieren.
Aufgrund der Komplexität von Cyber-Angriffen und der daraus resultierenden Schäden kann der Prozess der Cyber-Schadenregulierung recht langwierig und kompliziert sein. Damit es gar nicht erst so weit kommt, sollten Unternehmen in ihre IT-Sicherheit investieren und sowohl technische als auch organisatorische Präventionsmaßnahmen ergreifen, um sich bestmöglich gegen Cyber-Bedrohungen zu schützen. Dazu gehören unter anderem:
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und ist nicht als Beratung zu verstehen. Die CyberDirekt GmbH lehnt jegliche Haftung für Handlungen ab, die Sie aufgrund der in diesem Artikel enthaltenen Inhalte vornehmen oder unterlassen.