Wann greift eine Cyberversicherung?

Cyber-Angriffe und IT-Sicherheitsvorfälle gehören heute zu den größten Risiken für Unternehmen jeder Größe und Branche. Die finanziellen und operativen Folgen einer Cyber-Attacke können enorm sein.

Hier setzt eine Cyberversicherung an. Eine Cyberversicherung bietet Schutz vor den wirtschaftlichen Schäden, die durch Cyber-Vorfälle entstehen, und hilft Unternehmen, schneller wieder zum Normalbetrieb zurückzukehren.

Wann greift eine Cyberversicherung für Unternehmen? Welche Schäden sind durch eine Cyberversicherung versichert? Wann wird der Versicherungsschutz tatsächlich aktiv? Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Auslöser, die den Schutz einer Cyberversicherung aktivieren.

Disclaimer

Der Leistungsumfang einer Cyberversicherung kann je nach Anbieter und Vertrag stark variieren. Nicht jede Cyberversicherung deckt alle möglichen Risiken ab. Es ist wichtig, die individuellen Vertragsbedingungen sorgfältig zu prüfen und bei Unklarheiten professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

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Ole Sieverding
Geschäftsführer | CyberDirekt

Eine Vielzahl der Auslöser für den Versicherungsschutz ist unter dem Risiko der ‚Informationssicherheitsverletzung‘ oder ‚Netzwerksicherheitsverletzung‘ abgedeckt. Zudem umfasst der Schutz häufig auch Betriebsunterbrechungen durch Angriffe auf externe IT-Dienstleister sowie Identitätsdiebstahl – auch ohne dass es hier zu einer direkten Informationssicherheitsverletzung kommt. Einige Tarife bieten sogar eine offene Deckung ohne abschließende Liste der Schadensursachen.

Auslöser für den Schutz einer Cyberversicherung

Der Hauptauslöser für den Cyberversicherungsschutz ist eine Informationssicherheitsverletzung. Hierbei handelt es sich um eine Beeinträchtigung der Verfügbarkeit, Integrität oder Vertraulichkeit von elektronischen Daten und informationsverarbeitenden Systemen, die von der versicherten Organisation zur Ausübung der betrieblichen Tätigkeit genutzt werden.

Damit der Schutz der Cyberversicherung tatsächlich aktiv wird, ist aber auch wichtig, wodurch die Informationssicherheitsverletzung verursacht wurde. Der GDV (Gesamtverband der Versicherer) schreibt in seinen Musterbedingungen für die Cyberrisiko-Versicherung beispielsweise, dass eine solche Verletzung durch eines der folgenden Ereignisse ausgelöst werden muss, damit Versicherungsschutz besteht:

  • Angriffe auf elektronische Daten oder informationsverarbeitende Systeme des Versicherungsnehmers
  • unberechtigte Zugriffe auf elektronische Daten des Versicherungsnehmers
  • Eingriffe in informationsverarbeitende Systeme des Versicherungsnehmers 
  • eine Handlung oder Unterlassung, die zu einer Verletzung von datenschutzrechtlichen Vorschriften durch den Versicherungsnehmer führt 
  • Schadprogramme, die auf elektronische Daten oder informationsverarbeitende Systeme des Versicherungsnehmers wirken

 

Eine Informationssicherheitsverletzung - und damit der Schutz einer Cyberversicherung - kann also durch verschiedene Arten von Cyber-Vorfällen ausgelöst werden. Dazu gehören typischerweise:

 

Schauen wir uns die einzelnen Ereignisse im Detail an.

Gut zu wissen:

Cyberversicherungen schließen standardmäßig auch Informationssicherheitsverletzungen ein, die während des Fernzugriffs im Rahmen des mobilen Arbeitens erfolgen.

Hackerangriffe

Ein Hackerangriff ist ein Cyber-Angriff, bei dem Cyber-Kriminelle versuchen, in Systeme, Netzwerke oder Datenbanken einzudringen mit dem Ziel, Daten zu manipulieren oder zu stehlen. Hackerangriffe können zu finanziellen Verlusten, Datendiebstahl und Datenschutzverletzungen führen. Als eine der häufigsten Ursachen für Informationssicherheitsverletzungen lösen sie typischerweise den Schutz durch die Cyberversicherung aus.

Infizierung mit Malware

Informationssicherheitsverletzungen können auch durch die Infizierung mit Malware (Schadsoftware) verursacht werden, die sich unbemerkt im Unternehmensnetzwerk ausbreitet, Daten sammelt, unerwünschte Funktionen ausführt oder anderweitig Schaden anrichtet. Werden bei einem Ransomware-Angriff auf ein Krankenhaus beispielsweise Patientendaten verschlüsselt und es kommt zu einer Betriebsunterbrechung, weil keine Behandlungen mehr durchgeführt werden können, greift in der Regel die Cyberversicherung.

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Cyber-Betrug

Cyber-Kriminelle nutzen eine Vielzahl von Betrugsmaschen, um finanzielle oder persönliche Daten zu stehlen und diese für ihre Zwecke zu nutzen. Zu diesen Betrugsmaschen gehören unter anderem Phishing und andere Formen des Social Engineering wie CEO-Fraud. Die Zielgruppe dieser Betrugsversuche sind in der Regel Mitarbeitende. Kommt es durch Cyber-Betrug zu einem Schaden, löst das in der Regel ebenfalls den Versicherungsschutz aus.

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Vorsätzliche Handlungen von Mitarbeitenden

Außer durch Unwissenheit oder Fahrlässigkeit von Mitarbeitenden können Unternehmen auch Schäden durch vorsätzlich handelnde Interne entstehen. Solche Insider-Bedrohungen können beispielsweise von gekündigten oder anderweitig verärgerten Mitarbeitenden ausgehen, die Systeme oder Daten absichtlich manipulieren und so einen Schaden auslösen. Je nach Anbieter greift eine Cyberversicherung auch in Fällen von vorsätzlichen Schäden durch Mitarbeitende.

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Cyber-Erpressung

Mittlerweile gehört auch Cyber-Erpressung zum Deckungsumfang vieler Versicherungsprodukte. Dazu gehören nicht nur Erpressungsversuche mit Ransomware, bei denen Cyber-Kriminelle für die Freigabe verschlüsselter Daten oder für deren Nicht-Veröffentlichung ein Lösegeld fordern, sondern auch Erpressung durch Androhung einer Informationssicherheitsverletzung, einer Datenschutzverletzung oder durch einen Denial-of-Service-Angriff.

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System- und Bedienfehler

Entsteht dem versicherten Unternehmen ein Schaden durch eine unsachgemäße Bedienung der IT-Systeme durch Mitarbeitende oder durch Programmierfehler, die zu Sicherheitslücken führen, greift auch hier in vielen Fällen die Cyberversicherung. Auch Systemausfälle und technische Probleme, die unabhängig von einem Cyber-Vorfall auftreten und zu einer Betriebsunterbrechung führen (z. B. Software- und Hardwarefehler), können in den Versicherungsschutz aufgenommen werden und damit zu einem deckungsauslösenden Ereignis werden.

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Denial-of-Service-Attacken

Eine Denial-of-Service-Attacke (DoS) ist ein Cyber-Angriff, bei dem ein System, ein Netzwerk oder eine Website gezielt mit einer Flut von Fake-Anfragen überlastet wird, um sie für legitime Nutzer unzugänglich zu machen. Ein solcher Angriff führt häufig zu Betriebsunterbrechungen und verursacht Kosten für die Abwehr des Angriffs und die Wiederherstellung des Normalbetriebs, die typischerweise in den Deckungsbereich der Cyberversicherung fallen.

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Datenschutzverletzung

Eine Datenschutzverletzung liegt dann vor, wenn es zu einem Verstoß gegen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten wie beispielsweise der DSGVO kommt. Das ist der Fall, wenn unbefugte Personen Zugriff auf sensible Daten erhalten und diese in illegaler Weise verwenden. Dazu gehören der Verlust, die Veröffentlichung, die Löschung und die Manipulation von personenbezogenen Datensätzen. Datenschutzverletzungen sind gängige Trigger, die den Versicherungsschutz einer Cyberversicherung auslösen.

Cloud-Ausfall

Cloud-Ausfall bezeichnet im Cyberversicherungskontext einen Ausfall externer Dienstleister durch einen Cyber-Vorfall, der zu einer Störung der Geschäftsprozesse, einer Betriebsunterbrechung, Datenverlusten oder einem anderweitigen Schaden bei dem versicherten Unternehmen führt. Je nach Versicherungsvertrag kann auch ein Cloud-Ausfall ein Ereignis sein, das den Versicherungsschutz auslöst.

Verlust von Geräten

Der Verlust oder Diebstahl von Laptops, Smartphones oder USB-Sticks mit sensiblen Daten stellt eine Informationssicherheitsverletzung dar, weil dadurch die Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit der gespeicherten Informationen gefährdet wird. Wenn es durch den Verlust des Geräts beispielsweise zu einer Kompromittierung personenbezogener Daten kommt und dadurch Schadenersatzansprüche entstehen, greift in der Regel die Cyberversicherung.

Typische Ausschlüsse einer Cyberversicherung

Für Unternehmen ist es wichtig zu verstehen, was den Versicherungsschutz auslöst. Komplementär dazu sollten Unternehmen aber auch wissen, in welchen Fällen eine Cyberversicherung nicht greift und welche Arten von Vorfällen nicht versichert sind.

Typischerweise vom Leistungsumfang einer Cyberversicherung ausgeschlossen, sind zum Beispiel:

  • Vorvertragliche Schäden
  • Politische Gefahren, Krieg und behördliche Eingriffe
  • Finanzmarkttransaktionen
  • Ausfall der Infrastruktur
  • Rechtswidrige Datenerfassung
  • Arglistige Täuschung durch den Versicherungsnehmer

 

Mehr zum Thema “Was deckt eine Cyberversicherung nicht ab?” lesen  >

FAQ: Wann greift eine Cyberversicherung?

Was ist ein Cyber-Schaden?

Ein Cyber-Schaden entsteht durch Angriffe auf IT-Systeme, wie Hackerangriffe, Malware oder Ransomware. Solche Vorfälle führen oft zu Betriebsunterbrechungen, Datenverlusten oder Cyber-Erpressung. Eine Cyberversicherung schützt Unternehmen vor den finanziellen Folgen von IT-basierten Sicherheitsvorfällen.

 

Bei welchen Schadensfällen zahlt die Cyberversicherung?

Bei welchen Schadensfällen die Cyberversicherung greift, hängt vom Versicherungs- und Leistungsumfang der jeweiligen Police ab. Eine Cyberversicherung zahlt in der Regel bei Schäden durch z. B. Hackerangriffe, Cyber-Betrug, Infizierung mit Malware oder Haftungsansprüche Dritter. Auch Kosten für IT-Forensik, Krisenkommunikation, Rechtsberatung und Betriebsunterbrechungen können abgedeckt sein – sofern die versicherten Risiken im Vertrag enthalten sind.

 

Was ist ein Beispiel für einen Cyber-Versicherungsanspruch?

Das folgende Szenario ist ein gutes Beispiel für einen Versicherungsfall in der Cyberversicherung: Ein Unternehmen wird Opfer eines Ransomware-Angriffs. Die Angreifer verschlüsseln sämtliche Daten und fordern Lösegeld. Die Cyberversicherung übernimmt die Kosten für IT-Forensik, Datenwiederherstellung, Krisenkommunikation, rechtliche Beratung und mögliche Ertragsausfälle durch Betriebsunterbrechung – sofern diese Leistungen im Versicherungsvertrag enthalten sind.

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Cyberversicherung greift?

Damit die Cyberversicherung greift, müssen im Vorfeld definierte Sicherheitsstandards eingehalten werden. Dazu zählen aktuelle IT-Sicherheitsmaßnahmen, Mitarbeiterschulungen und regelmäßige Updates. Der Schaden muss ein versichertes Ereignis betreffen und dem Versicherer unverzüglich gemeldet werden.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und ist nicht als Beratung zu verstehen. Die CyberDirekt GmbH lehnt jegliche Haftung für Handlungen ab, die Sie aufgrund der in diesem Artikel enthaltenen Inhalte vornehmen oder unterlassen.

 

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