Die DSGVO regelt wann, von wem und wie schnell die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (sog. Data Breach) an die zuständige Aufsichtsbehörde gemeldet werden muss (sog. Data Notification). Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten muss der Verantwortliche unverzüglich und innerhalb von 72 Stunden, nachdem die Verletzung bekannt wurde, diese der zuständigen Aufsichtsbehörde melden, wenn ein Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen besteht. Grundvoraussetzung der Meldepflicht ist also eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und eine Gefährdung für die betroffenen Personen.