Vertrauensschadenversicherung - Der richtige Schutz für Ihr Unternehmen

Warum eine Vertrauensschaden-Versicherung abschließen?

Der geschäftliche Arbeitsalltag beruht auf Vertrauen zu Mitarbeitenden, Geschäftspartnern oder auch Dritten. Trotz langjähriger Geschäftsbeziehungen kann sich das Vertrauen jedoch aufgrund verschiedenster Beweggründe gegen Sie wenden. Dabei können hohe Schäden entstehen, wenn Ihr Vertrauen in betrügerischer Absicht missbraucht wird. So könnte z.B. eine Mitarbeitende Gelder veruntreuen, ein Mitarbeitender wird von Ihnen entlassen und stiehlt aus Rache sensible Kundendaten oder ein IT-Dienstleister baut in böser Absicht eine Sicherheitslücke in Ihrem Firmennetzwerk ein. Durch all diese Beispiele kann Ihnen in der Folge ein hoher Vermögensschaden entstehen, den eine Vertrauensschadenversicherung abdeckt.

Eine Vertrauensschadenversicherung sichert Sie bzw. Ihr Unternehmen also gegen eine vorsätzliche unerlaubte Handlung ab, die durch eine Vertrauensperson oder durch Dritte verursacht wird.

Für wen ist eine Vertrauensschadenversicherung sinnvoll? 

 

Vertrauen ist die Wurzel erfolgreicher Geschäftsbeziehungen. Dies gilt sowohl gegenüber Kund:innen, Partnern und Anbietern als auch gegenüber den eigenen Mitarbeitenden, unabhängig von der Branche, in der das Gewerbe aktiv ist. 

Diese vertrauten Personen, noch mehr aber Dritte, können ein Interesse daran haben sich an Ihrem Unternehmen durch unerlaubte Handlungen zu bereichern oder Ihnen schlicht zu schaden. Die Größe des Unternehmens ist hierfür ebenso wenig ausschlaggebend wie der Geschäftszweck.

Um Beziehungen in der Geschäftswelt unbefangen eingehen zu können und sich mit dem Unternehmen frei und zielstrebig bewegen zu können, ist es daher für jede Art des Betriebs ratsam sich gegen Vertrauensschäden abzusichern. 

Was deckt eine Vertrauensschadenversicherung ab?

In welchen Fällen greift eine Vertrauensschaden-Versicherung?

Die Versicherung schützt Ihr Unternehmen für den Fall, dass Ihnen eine Vertrauensperson durch eine vorsätzliche unerlaubte Handlung einen Schaden zufügt. 

Diese Handlungen umfassen dabei die folgenden Fälle: 

Betrug
Unterschlagung
Diebstahl
Untreue
Sachbeschädigung
Sabotage

Der Begriff der Vertrauensperson ist recht weit gefasst, sodass neben sämtlichen Mitarbeitenden des Versicherungsnehmers auch externe Dienstleister, wie bspw. Rechtsanwälte, Steuerberater oder IT-Dienstleister dazu zählen.

Das auch vorsätzliche Straftaten Dritter hierzu zählen, lässt eine Überschneidung mit der Cyberversicherung zu, da ein gezielter Hackerangriff, der nur Ihr Unternehmen treffen soll, als solcher anzusehen ist. Handelt es sich jedoch um indirekte Cyber-Angriffe, d.h. zum Beispiel durch Schadprogramme, die großflächig im Internet verbreitet werden, sind diese in einer Vertrauensschadenversicherung nicht versichert. Zudem sind weitere Dienstleistungen, wie IT-Forensik, ausschließlich Teil einer Cyberversicherung. Ein Vorteil der Vertrauensschadenversicherung liegt jedoch in der besseren Annahmepolitik für kritische Branchen, die normalerweise nur schwer einen Cyber-Schutz von Versicherern erhalten. Hierzu zählen beispielsweise Banken oder Unternehmen der kritischen Infrastruktur. Welche Versicherung im Einzelfall die richtige ist und wie diese sinnvoll gestaltet sein sollte, können wir gern in einem gemeinsamen Beratungsgespräch eruieren.

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