Manager, Geschäftsführer und Vorstände treffen täglich weitreichende Entscheidungen und haften für Fehler aufgrund von Pflichtverletzungen mit ihrem Privatvermögen. Eine D&O-Versicherung bietet hier wichtigen Schutz.
Als Verantwortungsträger im Unternehmen haften Manager und hochrangige Führungskräfte als Privatpersonen für die von ihnen getroffenen betrieblichen Entscheidungen. Absicherung gegen dieses persönliche Haftungsrisiko bietet die D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung), auch Geschäftsführerversicherung oder Managerhaftpflicht genannt.
Als spezielle Form der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt die D&O Vorstände, Geschäftsführer und leitende Angestellte vor den finanziellen Folgen, wenn sie wegen Fehlentscheidungen oder Pflichtverletzungen haftbar gemacht werden.
Schadensersatzansprüche können dabei sowohl von außen (z. B. durch Kunden oder Lieferanten) als auch aus dem eigenen Unternehmen (z. B. durch Gesellschafter oder Aktionäre) geltend gemacht werden (sogenannter Innenanspruch).
Eine Managerhaftpflichtversicherung reguliert nicht nur berechtigte Ansprüche, sondern wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab. Damit ist sie ein wesentliches Instrument zur Absicherung unternehmerischer Entscheidungen auf Führungsebene.
Gut zu wissen: Eine D&O-Versicherung wird in der Regel vom Unternehmen abgeschlossen – nicht von der Führungskraft selbst. Sie schützt das Management vor persönlichen Haftungsrisiken, auch wenn Ansprüche aus dem eigenen Unternehmen kommen.
Die D&O-Versicherung ist für Fälle ausgelegt, in denen Organe oder leitende Angestellte durch die Ausführung ihrer Tätigkeit das eigene Unternehmen oder Dritte schädigen und Ansprüche gegen Sie geltend gemacht werden. Da diese Situation unabhängig von der Form und Größe einer Organisation auftreten kann, ist sie innerhalb einer gemeinnützigen Stiftung ebenso sinnvoll wie beispielsweise in einer Aktiengesellschaft.
Die D&O-Versicherung deckt Vermögensschäden, die infolge von Pflichtverletzungen entstehen, z. B. durch Fehlentscheidungen, Unterlassungen oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften. Im Fokus steht die Innenhaftung, die eintritt, wenn das eigene Unternehmen die Geschäftsführung oder Manager in Regress nimmt. Aber auch Außenansprüche sind mitversichert.
Die D&O greift bei leichter und grober Fahrlässigkeit, nicht jedoch bei vorsätzlichem oder wissentlich pflichtwidrigem Verhalten. Typische Fälle sind beispielsweise Managementfehler, Pflichtverletzungen oder Organisationsverschulden.
Keinen Versicherungsschutz bietet die D&O bei rein unternehmerischen Fehlschlägen wie etwa einer gescheiterten Produktstrategie oder einer falschen Markteinschätzung. Denn sie ist keine Absicherung gegen wirtschaftlichen Misserfolg, sondern gegen persönliche Haftung infolge konkreter Pflichtverletzungen.
Hier sind drei mögliche Szenarien, die den Versicherungsschutz einer D&O auslösen können: