D&O-Versicherung - Absicherung für Management und Geschäftsführung

Warum sollten Entscheidungsträger:innen eine D&O abschließen?

Manager, Geschäftsführer und Vorstände tragen immer mehr Verantwortung in der heutigen Zeit und müssen fast täglich wichtige Entscheidungen treffen. Sie sehen sich dadurch einem höheren persönlichen Risiko ausgesetzt und sind für Fehler persönlich und mit ihrem Privatvermögen haftbar.

Nach innen und außen
Ansprüche können dabei sowohl von externen Stakeholdern wie Kund:innen und Lieferant:innen, als auch aus dem eigenen Unternehmen, bspw. Durch Anteilseigner (Innenanspruch), heraus erhoben werden.
Privates, finanzielles Risiko
Manager, Geschäftsführer und Co. müssen die Verantwortung für finanzielle Folgen von Handlungen und Entscheidungen selbst übernehmen und haften mit ihrem eigenem Vermögen.
Persönliche Haftung
Verantwortungsträger haften als Privatperson für die von Ihnen getroffenen betrieblichen Entscheidungen (Pflichtverletzung).

Für wen ist eine D&O-Versicherung wertvoll?

D&O steht für "Directors and Officers" und wird auch Geschäftsführerversicherung oder Managerhaftpflicht genannt, was stellvertretend für alle Verantwortungsträger eines Unternehmens steht. Es handelt sich also um eine Berufshaftpflichtversicherung für Entscheidungsträger:innen. Die Versicherung ist entsprechend für die Fälle ausgelegt, in denen Organe oder leitende Angestellte durch die Ausführung Ihrer Tätigkeit das eigene Unternehmen oder Dritte schädigen und Ansprüche gegen Sie geltend gemacht werden. Da diese Situation unabhängig von der Form des Unternehmens auftreten kann, ist sie innerhalb einer gemeinnützigen Stiftung ebenso sinnvoll wie beispielsweise in einer Aktiengesellschaft. 

Geschäftsführung
Vorstand
Management
Aufsichtsrat

Was kann den Versicherungsschutz auslösen?

Insbesondere bei Entscheidungen, die finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen, sind die Mitglieder von Führungsgremien eines Unternehmens den Ansprüchen von Lieferanten, Kunden, Gesellschaftern, etc. ausgesetzt. 

Unter vielen möglichen Szenarien wären zum Beispiel folgende denkbar: 

  • Die Entscheidung des CEOs, die Liquidität eines Unternehmens durch einen Kredit zu erhöhen, ist nicht fundiert genug getroffen worden. Das Potential der aktuellen Produktpalette wurde überschätzt, sodass die Einnahmen nicht in der Lage sind den Kredit zu decken. Die Bank kann nun Ansprüche gegenüber dem Privatvermögen des CEOs erheben.
  • Das Senior-Management eines Unternehmens genehmigt den Umlauf eines Werbemittels, dessen Aussagen falsch und deutlich unbelegt sind. Sie werden daher durch einen Mitbewerber erfolgreich abgemahnt und der/die Verantwortungsträger:in persönlich belangt.
  • Durch unzureichend eingerichtete Verantwortungsträger für die Hygiene in der Produktionsstätte kommt es zu einer temporären Einstellung des Betriebes in einer Abfüllanlage. Hierbei entstehen dem Unternehmen große Kosten durch den Betriebsausfall für den der Geschäftsführer gegenüber dem Unternehmen haftet.

Am häufigsten werden Schadenfälle bei einer Insolvenz des Unternehmens durch den Insolvenzverwalter im Namen der Gläubiger gegen die Führungskräfte des zahlungsunfähigen Unternehmens gestellt. Ihnen werden Pflichtverletzungen vorgeworfen, die das Unternehmen in diese missliche Situation geführt haben.

Was deckt eine D&O-Versicherung ab?

Vermögensschadenhaftpflicht
Bei der Vermögensschadenhaftpflicht werden Vermögensschäden während der Vertragsdauer vom Versicherer ersetzt. Hierzu können beispielsweise Investitionen aufgrund unrentabler Standort- oder Produktionsentscheidungen zählen.
Rechtsschutz
Je nach Versicherer kann auch ein separater Rechtsschutzbaustein zum Beispiel für den Bereich Strafrecht Teil der D&O-Versicherung sein, sodass die Kosten eines solchen Rechtsstreits übernommen werden. Die Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) ist in jedem Fall eingeschlossen.
Personen
Eine gute Versicherung deckt sämtliche Entscheidungsträger (Manager, Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Vorstände, etc.) inkl. deren Angehörige unabhängig von der Angehörigkeit der Unternehmensform (Aktiengesellschaften, GmbHs, Stiftungen, Vereine,...) ab. Im Einzelfall sollte die in Frage kommende Police auf die richtige Deckung geprüft werden.
Handlung
Versicherte Handlungen sind Pflichtverletzungen, die im Rahmen der für das Unternehmen ausgeführten Tätigkeiten entstanden sind. Neben z.B. Managementtätigkeiten können unter anderem auch Dienstleistungen, wie sie gegenüber Kund:Innen erbracht werden, mitversichert sein. In der Regel ist hierfür allerdings ein Dienstleistungsausschluss mit Verweis auf die Berufshaftpflicht vereinbart.

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