D&O-Versicherung für Manager & Geschäftsführer

Manager, Geschäftsführer und Vorstände treffen täglich weitreichende Entscheidungen und haften für Fehler aufgrund von Pflichtverletzungen mit ihrem Privatvermögen. Eine D&O-Versicherung bietet hier wichtigen Schutz.

Was ist eine D&O-Versicherung?

Als Verantwortungsträger im Unternehmen haften Manager und hochrangige Führungskräfte als Privatpersonen für die von ihnen getroffenen betrieblichen Entscheidungen. Absicherung gegen dieses persönliche Haftungsrisiko bietet die D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung), auch Geschäftsführerversicherung oder Managerhaftpflicht genannt.

Als spezielle Form der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt die D&O Vorstände, Geschäftsführer und leitende Angestellte vor den finanziellen Folgen, wenn sie wegen Fehlentscheidungen oder Pflichtverletzungen haftbar gemacht werden.

Schadensersatzansprüche können dabei sowohl von außen (z. B. durch Kunden oder Lieferanten) als auch aus dem eigenen Unternehmen (z. B. durch Gesellschafter oder Aktionäre) geltend gemacht werden (sogenannter Innenanspruch).

Eine Managerhaftpflichtversicherung reguliert nicht nur berechtigte Ansprüche, sondern wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab. Damit ist sie ein wesentliches Instrument zur Absicherung unternehmerischer Entscheidungen auf Führungsebene.

Gut zu wissen: Eine D&O-Versicherung wird in der Regel vom Unternehmen abgeschlossen – nicht von der Führungskraft selbst. Sie schützt das Management vor persönlichen Haftungsrisiken, auch wenn Ansprüche aus dem eigenen Unternehmen kommen.

Nach innen und außen
Ansprüche können sowohl von externen Stakeholdern wie Kunden und Lieferanten als auch aus dem eigenen Unternehmen selbst – etwa durch Anteilseigner im Rahmen eines Innenanspruchs – erhoben werden.
Privates finanzielles Risiko
Manager, Geschäftsführer und Vorstände müssen die Verantwortung für finanzielle Folgen von Handlungen und Entscheidungen selbst übernehmen und haften mit ihrem eigenem Vermögen.
Persönliche Haftung
Verantwortungsträger haften als Privatperson für die von Ihnen getroffenen betrieblichen Entscheidungen (Pflichtverletzung).

Für wen ist eine D&O-Versicherung sinnvoll?

Die D&O-Versicherung ist für Fälle ausgelegt, in denen Organe oder leitende Angestellte durch die Ausführung ihrer Tätigkeit das eigene Unternehmen oder Dritte schädigen und Ansprüche gegen Sie geltend gemacht werden. Da diese Situation unabhängig von der Form und Größe einer Organisation auftreten kann, ist sie innerhalb einer gemeinnützigen Stiftung ebenso sinnvoll wie beispielsweise in einer Aktiengesellschaft.

Geschäftsführer
Tragen umfassende Verantwortung für strategische Entscheidungen und sind haftbar für deren wirtschaftliche Folgen.
Vorstandsmitglieder
Haften persönlich für Pflichtverletzungen gegenüber dem Unternehmen oder dessen Aktionären.
Leitende Angestellte
Treffen unter hohem Innovations- und Zeitdruck und mit unklarer Rechtslage weitreichende Entscheidungen.
Aufsichtsräte oder Beiräte
Haften als Kontrollorgane bei Aufsichts- oder Organisationsverschulden persönlich.

Was deckt eine D&O-Versicherung ab?

Die D&O-Versicherung deckt Vermögensschäden, die infolge von Pflichtverletzungen entstehen, z. B. durch Fehlentscheidungen, Unterlassungen oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften. Im Fokus steht die Innenhaftung, die eintritt, wenn das eigene Unternehmen die Geschäftsführung oder Manager in Regress nimmt. Aber auch Außenansprüche sind mitversichert.

Vermögensschadenhaftpflicht
Bei der Vermögensschadenhaftpflicht werden Vermögensschäden während der Vertragsdauer vom Versicherer ersetzt. Hierzu können beispielsweise Investitionen aufgrund unrentabler Standort- oder Produktionsentscheidungen zählen.
Rechtsschutz
Die D&O übernimmt die Abwehr unbegründeter Ansprüche (passiver Rechtsschutz), inklusive Kosten für Anwälte, Gutachter und Gerichtsverfahren. Je nach Versicherer kann zusätzlich ein separater Baustein für Strafverfahren in den Versicherungsschutz integriert werden.
Versicherte Personen
Eine gute Versicherung deckt sämtliche Entscheidungsträger (Manager, Geschäftsführer, Aufsichtsräte etc.) und auch deren Angehörige ab, unabhängig von der Unternehmensform. Policen sollten individuell auf ihren Deckungsumfang geprüft werden.
Versicherte Handlungen
Versichert sind Pflichtverletzungen, die im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit entstehen. Dazu können auch bestimmte Dienstleistungen gegenüber Kunden zählen, sofern sie nicht ausdrücklich mit Verweis auf die Berufshaftpflicht ausgeschlossen sind.

Wann greift die D&O-Versicherung?

Die D&O greift bei leichter und grober Fahrlässigkeit, nicht jedoch bei vorsätzlichem oder wissentlich pflichtwidrigem Verhalten. Typische Fälle sind beispielsweise Managementfehler, Pflichtverletzungen oder Organisationsverschulden.

Keinen Versicherungsschutz bietet die D&O bei rein unternehmerischen Fehlschlägen wie etwa einer gescheiterten Produktstrategie oder einer falschen Markteinschätzung. Denn sie ist keine Absicherung gegen wirtschaftlichen Misserfolg, sondern gegen persönliche Haftung infolge konkreter Pflichtverletzungen.

Hier sind drei mögliche Szenarien, die den Versicherungsschutz einer D&O auslösen können:

Die Entscheidung des CEOs, die Liquidität des Unternehmens durch einen Kredit zu erhöhen, basierte auf unzureichender Analyse. Das Umsatzpotenzial der bestehenden Produktpalette wurde überschätzt, sodass die Einnahmen nicht ausreichen, um die Kreditverpflichtungen zu erfüllen. Die Bank kann nun Ansprüche gegen das Privatvermögen des CEOs geltend machen.
Das Senior-Management eines Unternehmens genehmigt den Umlauf eines Werbemittels, dessen Aussagen falsch und deutlich unbelegt sind. Daher werden sie von einem Mitbewerber erfolgreich abgemahnt, und die verantwortlichen Personen werden persönlich belangt.
Durch unzureichend festgelegte Verantwortlichkeiten für die Hygiene in der Produktionsstätte kommt es zu einer temporären Einstellung des Betriebs in einer Abfüllanlage. Dabei entstehen dem Unternehmen hohe Kosten durch den Betriebsausfall, für die der Geschäftsführer gegenüber dem Unternehmen haftet.

Häufig gestellte Fragen zur D&O-Versicherung

Was kostet eine D&O-Versicherung?
Die Kosten hängen stark von Unternehmensgröße, Branche, Versicherungssumme und individuellem Risiko ab.
Warum brauche ich eine D&O-Versicherung?
Eine D&O-Versicherung schützt Manager, Geschäftsführer und Vorstände vor den finanziellen Folgen, die sich aus Pflichtverletzungen im Rahmen der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeiten ergeben.
Wie hoch sollte die D&O-Versicherung für Geschäftsführer und Manager sein?
Die Versicherungssumme sollte die potenziellen Haftungsrisiken abdecken. Als Orientierung dient häufig der Jahresumsatz des Unternehmens.
Wer ist Versicherungsnehmer bei einer D&O-Versicherung?
Versicherungsnehmer ist in der Regel das Unternehmen, das die Versicherung für seine leitenden Organe abschließt.
Wann sind in der D&O Tochterunternehmen versichert?
Tochterunternehmen sind häufig automatisch mitversichert, sofern sie der direkten Kontrolle des Versicherungsnehmers unterliegen, etwa durch eine Mehrheitsbeteiligung.
Wie ist die Rückwärtsversicherung in der Managerhaftpflicht D&O geregelt?
Die Rückwärtsversicherung deckt Ansprüche ab, die aus Ereignissen vor Beginn des Versicherungsschutzes resultieren, sofern diese während der Laufzeit gemeldet werden.
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