Sind Ihre individuellen Risiken mit Ihrer aktuellen Versicherung ausreichend abgedeckt? Wir betrachten die entscheidenden Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Cyberversicherung und D&O-Versicherung.
Die Ereignisse, die den Versicherungsschutz jeweils auslösen, zeigen, dass es sich bei der D&O- und der Cyberversicherung um zwei recht unterschiedliche Absicherung handelt:
Während ein D&O-Versicherung für den Fall ausgelegt ist, in dem Organe oder leitende Angestellte durch die Ausführung Ihrer Tätigkeit das eigene Unternehmen oder Dritte schädigen, liegt aus versicherungstechnischer Sicht ein Cyberschaden vor, wenn eines dieser drei Kriterien erfüllt ist:
Netzwerksicherheitsverletzung
Datenschutzverstoß
Datenvertraulichkeitsverletzung
Da eine Netzwerksicherheitsverletzung als Schaden am eigenen Unternehmen durch die Ausführung der Tätigkeit eines leitenden Angestellten auftreten kann, haben auch diese Versicherungen eine gewissen Schnittmenge. Um zu erkennen, ob bereits eine ausreichende Deckung gegen potenzielle Risiken besteht, lohnt es sich diese Faktoren genau zu betrachten:
D&O-Versicherung | Cyberversicherung |
Schaden ausgelöst durch Organe oder leitende Angestellte | Schaden durch Cyber- oder Datenschutzvorfall |
Deckt das private finanzielle Risiko des versicherten Verursachers | Deckt den Schaden am Unternehmen oder dritten beeinträchtigten Parteien |
Noch Fragen offen? Wir beraten Sie gerne: