Betriebshaftpflichtversicherung für Amazon-Händler

Warum Amazon-Händler eine Betriebshaftpflichtversicherung brauchen

Amazon hat die die Anforderungen für seine Händler verschärft. Ende Juli 2024 informierte der Online-Marktplatz seine Verkäufer darüber, dass sie eine Betriebshaftpflichtversicherung nachweisen müssen. Diese Vorgabe gilt für alle Händler, die in drei aufeinanderfolgenden Monaten einen Umsatz von mindestens 5.000 Euro erreichen. Um weiterhin auf Amazon verkaufen zu können, müssen die Händler bis spätestens Ende August 2024 eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. 

Wer noch keine aktive Betriebshaftpflichtversicherung hat, riskiert Abmahnungen, Strafzahlungen oder im schlimmsten Fall sogar den dauerhaften Ausschluss vom Amazon Marketplace. Schnelles Handeln ist also angesagt, um weiterhin alle Vorgaben von Amazon zu erfüllen und sich und sein Unternehmen vor Risiken wirksam zu schützen. 

Welche Fälle deckt eine Betriebshaftpflichtversicherung ab?

Mit der Verpflichtung seiner Händler zu einer Berufshaftpflicht will Amazon sowohl sich selbst als auch seine Händler vor Haftungsansprüchen schützen. Im Mittelpunkt steht aber wohl das Ziel von Amazon, nicht für seine Händler in Haftung genommen werden zu können. Die Betriebshaftpflichtversicherung soll bei fehlerhaften Produkten, die in der EU oder Großbritannien verkauft werden, Sach- oder Personenschäden abdecken.

Im Schadensfall prüft der Versicherer zunächst, ob die Ansprüche gegen Sie überhaupt gerechtfertigt sind. Ist dem nicht so, sichert Sie die Versicherung auch gegen die Kosten ab, die bei der Verteidigung gegen ungerechtfertigte Ansprüche entstehen (passiver Rechtsschutz). Im Falle berechtigter Forderungen sind unter anderem die folgenden Schäden in der Regel gedeckt:

Personenschäden
Personenschäden schließen Verletzungen, Schädigung der Gesundheit und Todesfälle ein. Die hierbei entstehenden Kosten sind vielfältig und reichen von Kosten für Krankentransport, ärztlicher Behandlung und Schmerzensgeld bis hin zu Rehakosten und Verdienstausfall.
Sachschäden
Wenn etwas beschädigt, zerstört oder verloren geht, so spricht man von Sachschäden. Versichert sind je z.B. die Kosten für Ersatz oder Reparatur des beeinträchtigten Gutes und ggfs. sogar die daraus entstandenen Folgeschäden.
Vermögensschäden
Vermögensschäden sind alle Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind, zum Beispiel finanzielle Einbußen, aber auch Folgeschäden aus Personen- oder Sachschäden. Beinhaltet ist zum Beispiel auch der Verdienstausfall von verletzten Personen.
Umweltschäden
Umweltschäden können dann entstehen, wenn durch fehlerhafte Produkte beispielsweise Boden oder Grundwasser verschmutzt werden. Dieser Verschmutzung muss sofort Abhilfe geleistet werden, was mit teils immensen Kosten verbunden ist, gegen die eine Betriebshaftpflicht absichert.

Worauf Amazon-Händler bei einer Betriebshaftpflicht achten müssen

Während Amazon-Händler in den USA über den konzerneigenen Versicherungsmarktplatz von Amazon schnell und einfach eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen können, müssen sich Händler in Deutschland eigenständig um ihren Versicherungsschutz kümmern. Dabei gilt es folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:

Amazon als Mitversicherungsnehmer
Amazon muss als Mitversicherungsnehmer in der Versicherung genannt werden. Dies ist eine Sondervereinbarung, die jeder Kunde bei seinem Versicherer anfragen muss.
Mindestversicherungssumme
Die Mindestversicherungssumme für Personen- und Sachschäden muss eine Million Euro je Schaden betragen, bei einer maximalen Selbstbeteiligung von 10.000 Euro je Schadensereignis.
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Cyber-Schäden
Der Einschluss von Cyber-Schäden und Haftpflichtschutz für Datenschutzverletzungen wird von Amazon nicht explizit gefordert, jedoch ist es sinnvoll, diese Risiken ebenfalls mit abzusichern.
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