Entdecken Sie die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Cyberversicherung und D&O-Versicherung und warum Unternehmen für einen umfassenden Schutz beide Versicherungen brauchen.
Eine D&O-Versicherung schützt Manager, Geschäftsführer und Vorstände vor persönlichen Haftungsansprüchen aufgrund von Pflichtverletzungen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit. Eine Cyberversicherung hingegen sichert Unternehmen gegen Schäden ab, die durch Cyber-Angriffe oder Datenschutzverletzungen entstehen.
Bei der D&O- und Cyberversicherung handelt es sich daher um zwei recht unterschiedliche Arten der Absicherung. Trotzdem gibt es zwischen den beiden Versicherungen Überschneidungen.
Um zu erkennen, ob bereits eine ausreichende Deckung gegen potenzielle Risiken besteht, müssen Unternehmen den Zweck und die Leistungen beider Versicherungen im Detail kennen. Wir vergleichen die D&O- und Cyberversicherung hinsichtlich der wichtigsten Merkmale.
Eine D&O-Versicherung kann im Fall eines Cyber-Angriffs deckungspflichtig sein, wenn ein Manager durch Pflichtverletzung (z. B. schlechte IT-Governance oder fehlende Überwachung) den Schaden mitverursacht hat. Allerdings bestehen dabei wichtige Einschränkungen.
Kommt es in einem Unternehmen zu einem Cyber-Schaden, kann das ohne Cyberversicherung teuer werden. Nicht selten versuchen Gesellschafter oder das Unternehmen selbst, die Geschäftsführung in Regress zu nehmen. Zwar kann in solchen Fällen die D&O-Versicherung einspringen, eine Cyberversicherung bietet in einem solchen Fall aber eine deutlich umfangreichere Absicherung.
D&O- und Cyberversicherung ersetzen sich nicht, sondern ergänzen sich sinnvoll. Während die D&O-Versicherung das Management bei persönlichen Haftungsrisiken schützt, deckt die Cyberversicherung gezielt IT-Risiken und deren Folgen ab. Gerade bei Cyber-Angriffen greift die Managerhaftpflicht oft nicht – oder nur sehr eingeschränkt. Hier bietet nur eine spezialisierte Cyberversicherung effektiven Schutz und schnelle Hilfe. Für eine umfassende Absicherung und eine rechtssichere Unternehmensführung empfiehlt sich die Kombination beider Policen.