Ein Versäumnis in der Planung des Bauprojekts für eine Kundin. Eine unzureichende Beratung im Falle eines Mandanten. Ein Behandlungsfehler, der einen Einkommensausfall für die Patientin darstellt. Herkömmliche Privathaftpflichtversicherungen schließen Schäden, die in diesem Kontext entstehen, grundsätzlich aus.
Doch wenn Ihnen Schäden an Sachen oder Personen im Zuge Ihrer beruflichen Tätigkeit passieren, können die Forderungen schnell finanziell und juristisch existenzbedrohend sein. Für genau diesen Bereich gibt es die Berufshaftpflichtversicherung. Sie schützt Versicherungsnehmer:innen davor, für Fehler oder Versäumnisses bei der Ausführung der beruflichen Tätigkeit mit dem eigenen Vermögen haften zu müssen und unterstützt bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter.
Grundsätzlich macht eine solche Versicherung für alle Berufsgruppen Sinn, dennoch gibt es Berufsgruppen mit einem erhöhten Haftungsrisiko. Diese nämlich durch Ihr Tätigkeitsfeld einem höherem Risiko unterliegen, Personen-, Sach- oder Vermögensschäden anzurichten.
Dazu zählen besonders Architekten, Ingenieure, Rechtsbeistände, und Ärzte, für diese Art der Versicherung daher teilweise sogar verpflichtend ist.
Im Schadensfall prüft der Versicherer zunächst, ob die Ansprüche gegen Sie überhaupt gerechtfertigt sind. Ist dem nicht so, sichert Sie die Versicherung auch gegen die Kosten ab, die bei der Verteidigung gegen ungerechtfertigte Ansprüche entstehen. Im Falle berechtigter Forderungen sind unter anderem die folgenden Schäden in der Regel gedeckt: