Der/Die Unterzeichner/in erklärt mit Wirkung für die Gesellschaft als Versicherungsnehmerin, ihren mitversicherten Gesellschaften und den zu versichernden Personen, die oben gestellten Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet zu haben.
Dieser ausgefüllte Fragebogen und die eventuellen Anlagen sind Grundlage der Versicherung und werden deshalb Bestandteil der Vertragsverlängerung sein. Für den Fall, dass eine Verlängerung des Versicherungsvertrags zustande kommt, gelten die in diesem Fragebogen und eventuellen Anlagen gemachten Angaben als vertragsrelevante Angaben im Sinne der §§ 19 ff. Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Kenntniszurechnung:
Abweichend von § 47 Absatz 1 VVG wird der Gesellschaft als Versicherungsnehmerin hinsichtlich der in dieser Erklärung gemachten Angaben ausschließlich die Kenntnis folgender versicherter Personen zugerechnet:
- Unterzeichner/in dieses Fragebogens
- Vorsitzende/r und Sprecher/in des Vorstands oder Geschäftsführer,
- Vorsitzende/r des Aufsichtsrats oder Beirats
- Vorstand für Finanzen
- Leiter/in der Abteilung Rechts- und/oder Versicherungswesen (falls vorhanden).
Die zur Beantwortung der Fragen erstellten Anlagen müssen ebenfalls datiert und unterzeichnet werden. Da es sich hierbei um einen Fragebogen zur Erneuerung der Versicherung handelt, gelten im gleichen Sinne die Mitteilungen über Anzeigepflichtverletzungen gemäß § 19 Absatz 5 VVG sowie die Ziffern 4.12. und Ziffer 4.13 der hier zu Grunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen „CyberVlex“ in der aktuellen Fassung.