Sind Ihre individuellen Risiken mit Ihrer aktuellen Versicherung ausreichend abgedeckt? Wir betrachten die entscheidenden Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Cyberversicherung und Rechtschutzversicherung.
Grundsätzlich handelt es sich bei der Rechtschutzversicherung und der Cyberversicherung um zwei sehr unterschiedliche Absicherung. Das zeigen zum Beispiel die Ereignisse, die den Versicherungsschutz jeweils auslösen:
Rechtschutzversicherung | Cyberversicherung |
Begangener Rechtsverstoß | Netzwerksicherheitsverletzung |
Rechtsverstoßvorwurf | Datenschutzverstoß |
Einleitung eines Ermittlungsverfahrens | Datenvertraulichkeitsverletzung |
Da der Rechtschutz ein wichtiger Bestandteil in der Cyberversicherung ist, gibt es aber durchaus Überschneidungen, sodass genau hingeschaut werden sollte, wie das Unternehmen aktuell versichert ist und ob dies mögliche Szenarien ausreichend abdeckt. In Bezug auf die Leistungen ist folgendes zu unterscheiden:
Rechtschutzversicherung | Cyberversicherung |
Deckt die Abwehr von Schadensersatzansprüchen | Deckt die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen |
Enthält die Beratung durch einen Rechtsanwalt zur Prüfung eines Cyber-Vorfalls um negative Auswirkungen zu mindern | Inkludiert die Beratung bei einem versicherten Fall nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (190 Euro bei Erstberatung, maximal 250 Euro für rechtliche Beratung) |
Beinhaltet Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (Versicherer muss meist zustimmen, keine Verfahren mit strafähnlichem Charakter oder Regressverzicht) | Deckt meist weitgreifender ( auch Regressverzicht bei z.B. Strafbefehl, Verfahren mit strafrechtlichem Charakter) Strafverteidiger-Hotline, Anwaltsnetz |
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